Vertragsentwurf für Tipp-Provision


📝 Tippgebervertrag

zwischen

Rost Immobilienservice
Jeschkenstr.93
82538 Geretsried

und

[Name und Anschrift des Tippgebers]
(im Folgenden: „Tippgeber“)


§1 Vertragsgegenstand

Der Tippgeber verpflichtet sich, dem Auftraggeber Hinweise (Tipps) zu potenziellen Immobilienverkäufern oder -käufern zu geben, die ein konkretes Interesse an der Veräußerung oder dem Erwerb einer Immobilie haben.


§2 Art und Umfang des Hinweises

  1. Ein „Tipp“ gilt als erbracht, wenn der Tippgeber dem Auftraggeber folgende Informationen schriftlich oder elektronisch übermittelt:
    • Name und Kontaktdaten des Interessenten
    • Art des Interesses (Kauf/Verkauf)
    • Objektart und -standort (sofern bekannt)
  2. Der Hinweis darf nicht allgemein oder öffentlich zugänglich sein und muss dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht bekannt sein.

§3 Anspruch auf Tipp-Provision

  1. Der Tippgeber erhält eine Provision in Höhe von [z. B. 20 %] der beim Auftraggeber vereinnahmten Netto-Maklercourtage, wenn infolge des Tipps ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Die Provision ist nur fällig, wenn der Tipp:
    • ursächlich für den erfolgreichen Vertragsabschluss war und
    • innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Tipps zum Abschluss führte.
  3. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Maklercourtage beim Auftraggeber.

§4 Ausschluss der Scheinselbstständigkeit

Der Tippgeber handelt auf eigene Rechnung und Gefahr. Es besteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeits- oder Sozialversicherungsrechts.


§5 Vertraulichkeit

Der Tippgeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.


§6 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.


§7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
  3. Bereits erteilte Tipps bleiben bei Vertragsbeendigung provisionsberechtigt.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Gerichtsstand ist [Ort].

[Ort], den [Datum]


(Unterschrift Auftraggeber)


(Unterschrift Tippgeber)